ReMarkt-Wiki
Stoff zum Lesen: Aktuelles und Archiv in einem.
Hier finden Sie diverse Publikationen von und über den ReMarkt und allem was sonst noch für Sie von Interesse sein kann. Ganz am Schluss: die Statuten. Viel Spass beim Stöbern in unserem Wiki.
14.11.2020 Flyer
Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt ein grosses Kapital zusammen zu bringen um damit die existenz vom ReMarkt für die nächste Jahre zu sichern. Ein Flyer wurde an 600 Kunden geschickt un in mehrere Ortschaften im Laufental von Tür zu Tür verteilt. Hier diese von Kim gemachte Flyer.
12.11.2020 Wochenblatt-Leser verhindern das Aus vom ReMarkt
Ein Arbeitsgruppe hat mit Erfolg dazu geführt, dass der ReMarkt seine Türen wieder öffnen kann. Hier ist der PDF.
17.9.2020 ReMarkt am Ende - Hoffnung auf Neubeginn (Wochenblatt)
Zum Teil Corona bedingt schliesst der Remarkt aus finanzielle Gründen seine Türen. Das Wochenblatt bringt eine Woche später spontan ein Artikel auf der vorderste Seite.
27.6.2019 Ein neues Leben einhauchen (Wochenblatt)
Hier noch ein Beispiel aus dem Wochenblatt von 27.6. 2019 geschrieben von Gini Minonzio.
22.12.2018 - Machs besser: Reparatur Wettbewerb
Im November gab es einen grossen Reparatur- und Upcycling- Wettbewerb, organisiert von Reparaturfuehrer.ch . Gesucht wurde die sinnvollste, anspruchsvollste und kreativste Reparatur. Der Gewinner in der Kategorie Fachjury / Beste Reparatur war auf dem 1.Platz: Hans Neijt vom ReMarkt. Wow!
29.11.2018 - Birsmagazin: Ein zweites Leben
Im Birsmagazin von November 2018 wurde, verfasst von Sabina Haas und mit Fotos von Christian Jaeggi, ein besonder gelungenes Artikel über den ReMarkt publiziert. Mit neuen Informationen und schönen Bilder wurde unsere Arbeit nochmals bei vielen Haushalten im Laufental und der weiteren Umgebung in den Vordergrund gerückt. Wir danken insesondere der Autorin, dem Fotografen und dem Magazin! Die Resonanz beim Publikum war bei uns in Büsserach sofort spürbar. Innert weniger Tage wurde der ReMarkt von Kunden aus dem ganzen Thierstein / Baselland so richtig überrumpelt. Den Artikel können Sie hier herunterladen.... BirsMagazin 2018 - PDF.
23.06.2018 - Es gibt etwas zu feiern: Der ReMarkt wird 10!
Vor 10 Jahre hat der ReMarkt als Einzelfirma angefangen und vor 5 Jahren wurde der ReMarkt in einen Verein umgewandelt. In den letzten 5 Jahren wurden mehr als 5001 Geräte repariert und/oder verkauft. Das wird gefeiert!
Kommt vorbei. Es wird grilliert, in der Tombola können fantastische Preise wie Eintrittskarten für den Europapark gewonnen werden und es wird Livemusik gespielt.
Wir freuen uns, euch am 23. Juni bei uns begrüssen zu dürfen.
23.06.2018 - Unsere neue Webseite ist da
Habt ihr euch schon gewundert, wo ihr plötzlich gelandet seid? Irgendwie sieht alles anders aus? Ja, denn wir haben endlich eine neue Webseite. Obwohl uns unsere alte Seite über die letzten Jahre wertvolle Dienste geleistet hat und unsere Kunden zielsicher zu uns geführt hat, dachten wir doch, dass es Zeit wäre für eine Veränderung.
So könnt ihr unsere Seite jetzt auch bequem auf dem Handy aufrufen und sogar bald einen Teil unseres Sortiments in unserem Online-Shop ansehen, welcher in den nächsten Monaten noch dazu kommt. Falls euch jetzt Informationen der alten Webseite fehlen, seid unbesorgt, wir sind aktiv dabei, die Inhalte zu überarbeiten und nach und nach werden alle Informationen wieder verfügbar sein. Und denkt dann auch an unsere hilfreichen «Tipps des Monats», welche wir hoffentlich regelmässig veröffentlichen werden. Da fällt mir gerade vor Freude das Handy aus der Hand und geradewegs ins Schwimmbad hinein. Was mach ich jetzt bloss?...
.... und wem verdanken wir unsere neue Webseite: JANEWI aus Grosshöchstetten, eine kleine, junge IT-Firma. Merci!
1.6.2018 - Kinder in Afrika brauchen ihren alte Computer (Flyer)
In Zusammenarbeit mit Officino (Mebea) wurde einen Flyer gemacht mit dem Ziel alte, verstaubte Computers aus den Kellern und Schranken zu holen um sie dann nach Neuinstalation gratis an beispielsweise Schulen in Afrika zu verschenken. Afrika-Flyer 2018
01.11.2017 - Freundeskreis ReMarkt
Immer wieder haben Kunden uns gefragt wie man beim ReMarkt Mitglied werden kann. Bis jetzt gab es aus verschiedenen Günden keine Möglichkeit dazu, weiol man nur schon bedenkt, dass eine Mitgliederverwaltung, eine Jahresversammlung, usw. sehr viel Aufwand bringen würden. Trotzdem wollten wir unseren Kunden entgegen kommen und so wurde ein einfaches Konzept zur finanziellen Unterstützung vom ReMarkt auf die Beine gestellt: Der Freundeskreis ReMarkt. Am 28. Oktober 2017, dem 2. Schweizerischen Reparaturtag, wurde dieser Freundeskreis dem Publikum zum ersten Mal bekannt gemacht. Informationen über die Mitgliedschaft, den Jahresbeitrag und weitere Fragen werden auch auf der Webseite zur Verfügung stehen.
Wir hoffen bald viele neue Mitglieder registrieren zu dürfen!
24.8.2017 - Wochenblatt: Ein gelungener Ausflug
Der Abschluss vom Deutschkurs im Sommer 2017 wurde gefeiert mit einem Velotour und Grillplausch im Wald. Wochenblatt 2018 Nr.34
1.5.2015 Die Statuten vom Verein ReMarkt in Himmelried (SO)
§ 1 Name und Sitz
Unter dem Namen ReMarkt besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Himmelried (SO).
§ 2 Zweck
Der Verein ist eine nicht gewinnorientierte, gemeinnützige Organisation mit dem Zweck, Abfälle durch Reparatur und Remarketing von Elektrogeräten zu vermeiden und Menschen mit grosser Distanz zum Arbeitsmarkt eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu bieten.
Der Verein betreibt zu diesem Zweck eine Werkstatt mit Ladengeschäft. Im übrigen kann er sämtliche Tätigkeiten ausüben, welche die Erreichung dieses Zwecks fördern.
§ 3 Zielsetzungen (Leitbild)
1. Umwelt: Abfallverminderung
Reparaturen und Remarketing von verschiedensten Produkten und Materialien, insbesondere von Haushalts‑, Büro-, Computer- und Unterhaltungselektronikgeräten. Übergeordnetes Ziel ist es, den heutigen Abfallberg an Elektroschrott zu reduzieren und damit den Schaden an Umwelt und Lebensraum zu verringern.
Mittels Reparaturen und Remarketing strebt der ReMarkt danach, seinen Kunden qualitativ gute Gebrauchtwaren zu attraktiven Preisen anzubieten.
Der ReMarkt ist bestrebt, die Wieder- und Weiterverwendung von Produkten und Materialien zu fördern z.B. mittels Information, Schulung.
2. Sozial: Freizeitbeschäftigung im Vereinsverband
Der ReMarkt strebt danach, insbesondere Menschen mit grosser Distanz zum Arbeitsmarkt oder mit einer Arbeitsbehinderung die Möglichkeit zu bieten, sich im Rahmen der Vereinstätigkeit einzusetzen und damit ihre persönliche Entwicklung, Entfaltung und Re-Integration zu fördern.
3. Historische Sammlung: Raritätenkabinett
· Aufbau einer Sammlung mit verschiedensten Elektro-, Büro-, Haushaltgeräten und sonstigen Objekten, die der Öffentlichkeit für Informations- und Schulungszwecke gänzlich oder teilweise in einem Raritätenkabinett zugänglich gemacht werden.
§ 4 Finanzen
Die Mittel des Vereins werden durch die Vereinstätigkeit und durch Mitglieder- und Gönnerbeiträge aufgebracht.
Die Mitarbeit im Rahmen der Vereinstätigkeit erfolgt ohne Entschädigung an Mitglieder oder Freiwillige, nur effektive Spesen können vom Verein vergütet werden.
§ 5 Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
Das „Raritätenkabinett" des Vereins bildet keinen Bestandteil des Vereinsvermögens. Eine Buchführung über die Raritäten gibt Ausschluss über Umfang der Sammlung und allfällige Eigentumsrechte.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Er konstituiert sich selber und regelt die Zeichnungsberechtigungen.
Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte und Aufgaben.
§ 7 Mitglieder und Freiwillige
Der Verein ist politisch und religiös nicht gebunden. Die Mitgliedschaft steht allen natürlichen und juristischen Personen offen, welche die Ziele und Interessen des Vereins unterstützen wollen.
Über die Aufnahme oder den Ausschluss als Mitglied entscheidet der Vorstand endgültig und ohne Angabe von Gründen. Ein Anspruch auf Aufnahme als Mitglied besteht nicht.
Personen, die ohne Mitglied zu sein im ReMarkt tätig sind, werden als Freiwillige bezeichnet. Sie können den Vereinsversammlungen beiwohnen, sind jedoch nicht stimmberechtigt.
§ 8 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins setzt eine Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder voraus.
Bei einer Auflösung fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Der Vorstand entscheidet darüber endgültig.
§ 9 Inkrafttreten
Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 25. August 2012 angenommen.
Eine Sitzänderung nach Himmelried (SO) wurde an der Mitgliederversammlung vom 23.03.2015 einstimmig
angenommen und tritt am 1.5.2015 in Kraft.